Scheidungsfolgenvereinbarung - So gestalten Sie Ihre Scheidung verträglich
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Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung? Was lässt sich darin genau regeln?
Scheidung geht auch einfach. Rosenkriege müssen nicht sein. Wenn Sie an Ihren Geldbeutel denken, sollten Sie sich die einvernehmliche Scheidung zum Ziel setzen und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist die beste Grundlage für den Aufbau neuer Perspektiven. Geregelt werden können u.a. der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind.
Das Wichtigste
- In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Aspekte, die Sie aus Anlass Ihrer Scheidung regeln möchten. Sie vermeiden damit eine gerichtliche Auseinandersetzung.
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erspart Ihnen erfahrungsgemäß jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht. Sie entflechten auf sachlicher Grundlage Ihre Verhältnisse und regeln im Wege des Gebens und Nehmens den gegenseitigen Umgang miteinander.
- Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Nur dann kennen Sie Ihren Verhandlungsspielraum. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen Sie notariell oder alternativ in einem gerichtlichen Vergleich beurkunden.
- Da oft emotionale Aspekte die treibende Kraft sind, sollten Sie mittels einer Scheidungsmediation Wege finden, sich mit Hilfe eines neutralen Vermittlers zu verständigen.
- Scheidungsfolgenvereinbarungen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen (z.B. Verzichtsverbot für Kindesunterhalt) oder einen Ehegatten unangemessen benachteiligen.
- Typische Regelung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Zugewinnausgleich. Hier lassen sich im Hinblick auf Ihre individuellen Vermögensverhältnisse verschiedene Optionen einvernehmlich ausgestalten.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Sie können jederzeit, vor und während der Ehe, aber auch noch aus Anlass der bevorstehenden Scheidung eine einvernehmliche Vereinbarung mit Ihrem Ehegatten herbeiführen, um sich über die Folgen Ihrer Scheidung zu verständigen. Vereinbarungen vor und während der Ehe werden gemeinhin als Eheverträge bezeichnet, während die Scheidungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf eine konkret bevorstehende Scheidung getroffen wird. Von einer Trennungsvereinbarung ist die Rede, wenn sich die Partner zwar trennen wollen, aber eine Scheidung vorläufig nicht in Betracht ziehen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Aspekte, die Sie aus Anlass Ihrer Scheidung für regelungsbedürftig halten. Typische Regelungspunkte sind der nacheheliche Unterhalt, Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
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Warum sind Scheidungsfolgenvereinbarungen vorteilhaft?
Sie können sich im Hinblick auf Ihre Scheidung natürlich um jeden Euro oder wegen der Waschmaschine und des neuen Autos mit Ihrem Ehegatten streiten, sollten sich dann aber unter Umständen auf jahrelange Auseinandersetzungen einstellen. Jeder Schriftsatz, den ein Ehegatte beim Familiengericht einreicht, bedarf der Stellungnahme der Gegenseite. Im Hinblick auf die Arbeitsbelastung der Justiz erreichen Sie selten ein zügiges Ergebnis. Viele Streitigkeiten vor Gericht enden damit, dass beide Ehegatten Zugeständnisse machen müssen und meist keiner weiß, mit welchem Ergebnis zu rechnen ist.
Ein guter Streit endet mit einer Einigung, nicht mit einem Sieg!
Das Gesetz erlaubt Ihnen eine weitreichende Gestaltungsfreiheit, alle Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln. Sie erreichen damit, dass Sie das über die Jahre Ihrer Ehe angewachsene Vermögen finanziell entflechten und jeder das bekommt, was ihm zusteht. Vor allem ebnen Sie den sachlichen und spannungsfreien Umgang miteinander, der auch für die Zeit nach der Scheidung vorteilhaft sein kann. Bedenken Sie, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht nur die Ehegatten selbst belasten, sondern oft auch die gemeinsamen Kinder vor kaum überwindbare Loyalitätskonflikte stellen. Vor allem sparen Sie Kosten, weil eine einvernehmliche Regelung nur wenig Kosten verursacht und keine Gerichts- und Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren anfallen.
Wie sollte ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen?
Scheidungsfolgenvereinbarungen setzen voraus, dass Sie Ihren Verhandlungsspielraum kennen. Im Zweifel empfiehlt sich unbedingt anwaltliche Beratung. Befragen Sie dazu einen Rechtsanwalt, darf dieser nur Ihre Interessen wahrnehmen, nicht aber die Interessen Ihres Ehegatten. In einfachen und überschaubaren Fragen genügt es natürlich, wenn Sie sich auf die Fakten beschränken. Wissen Sie beispielsweise, wieviel Ehegattenunterhalt Ihnen zusteht oder welchen Zugewinn Sie beanspruchen können, genügt es, die Beträge einvernehmlich festzuschreiben. Entscheidend ist aber, dass Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden müssen. Auch der Notar informiert Sie als unparteiischer Berater über Ihre gesetzlichen Rechte und zeigt auf Wunsch einvernehmliche Regelungsmöglichkeiten auf. Er darf allerdings nicht einseitig Ihre Interessen berücksichtigen. Dies dürfen nur Anwälte.
Alternativ können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung aber auch im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts erklären. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Vereinbarung die Rechte und Pflichten der Ehegatten rechtsverbindlich festschreibt. Soweit das Eigentum an einer Immobilie übertragen werden soll, muss der Übertragungsakt unbedingt notariell beurkundet werden. Geht es nur darum, den Kindesunterhalt festzuschreiben, genügt es auch, wenn sich der unterhaltspflichtige Elternteil gegenüber dem Jugendamt zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.
Nutzen Sie bei Bedarf eine Scheidungsmediation
Sehen Sie auf beiden Seiten Handlungsspielräume, können Sie zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen auch die Unterstützung eines Mediators in Anspruch nehmen. Die Scheidungsmediation ist keine Eheberatung. Sie analysiert nicht die Gründe Ihrer Trennung, sondern soll den Partnern helfen, die Folgen des Scheiterns ihrer Ehe einvernehmlich zu bewältigen und eine für beide Parteien langfristig akzeptable Regelung herbeizuführen. Der Mediator hat die Aufgabe, den Einigungsprozess zu fördern. Er unterstützt Sie vor allem darin, nicht in einer vergangenheitsbezogenen Haltung zu verharren, sondern gemeinsam zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten. Der Gesetzgeber hat eigens für diesen Zweck das Mediationsgesetz geschaffen. Die im Mediationsverfahren verhandelten Ergebnisse lassen sich dann im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben. Mediator kann auch ein Rechtsanwalt sein, der dann aber keinen der Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten darf.
Wo sind die Grenzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
Scheidungsfolgenvereinbarungen sind gerichtlich überprüfbar, wenn und soweit ein Ehegatte darin unangemessen benachteiligt ist. Enthält die Vereinbarung beispielsweise den Verzicht auf Kindesunterhalt, verstößt die Vereinbarung gegen ein gesetzliches Verbot, weil das Gesetz den Verzicht nicht erlaubt. Oder verzichten Sie auf Ehegattenunterhalt und sind dadurch auf Sozialhilfe angewiesen, wäre ein entsprechender Verzicht sittenwidrig. Ähnlich ist es, wenn Sie sich das elterliche Sorgerecht dadurch abkaufen lassen, dass Sie als Gegenleistung von Ihrer Verpflichtung zum Kindesunterhalt freigestellt werden.
Typischer Fall: Vereinbarung zum Zugewinnausgleich
Häufiger Regelungspunkt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich bezweckt, dass beide Ehegatten gleichermaßen an dem Vermögen beteiligt werden, das sie gemeinsam während der Ehezeit erwirtschaftet haben. Naturgemäß ist es schwierig, das gemeinsame Vermögen bei der Scheidung auseinander zu dividieren. Um derartige Schwierigkeiten zu vermeiden, könnten Sie sich darauf verständigen, dass bestimmte Vermögenswerte, die eigentlich zum Anfangs- oder Endvermögen zu rechnen wären, dort nicht berücksichtigt werden (z.B. ein in die Ehe eingebrachtes Grundstück aus dem Besitz der Eltern bleibt außen vor). Genauso könnten Sie Vermögenswerte abweichend von ihrem Verkehrswert festsetzen (z.B. Ihr Haus im Verkehrswert von 200.000 EUR wird angesichts Ihrer Eigenleistungen mit 100.000 EUR bewertet). Sie können statt der Hälfte eine individuelle Ausgleichsquote vorsehen oder statt Bargeld die Übertragung bestimmter Sachwerte akzeptieren (z.B. Sie erhalten das Wochenendhaus). Vorteilhaft ist auch, wenn die Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung ratenweise erfolgt oder solange gestundet wird, bis der ausgleichspflichtige Ehepartner liquide ist. Natürlich können Sie auf den Zugewinnausgleich auch ganz oder teilweise verzichten.
Fazit
Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ein ausgesprochen probates Mittel, scheidungsbedingte Streitigkeiten zu kanalisieren. Sie erreichen schnellstmöglich Ihr Ziel, das darin bestehen sollte, nach der Scheidung Ihren inneren Frieden zu finden und sich neuen Lebensaufgaben zu widmen. Haben Sie Kinder, profitieren Sie zusätzlich davon, dass auch die Kinder nicht in Ihre persönliche Fehde hineingezogen werden und die Scheidung vielleicht eher verarbeiten können, als wenn sie tagtäglich mit den Lasten der Scheidungsfolgen konfrontiert würden.
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